Stand: 14.04.2009
1. Geltung
1.1. Die Firma leistbar, Inhaberin Christine Suttner, – im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei dem Auftragnehmer gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass er den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen des Auftragnehmers, welche vom Kunden als Service beauftragt werden (insbesondere Entwürfe und Datenträger Inhalte) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird dem Auftragnehmer unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand und die Kosten für das Material, welche dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Daten, Musik etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Der Auftragnehmer wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. In der Regel ist eine Bearbeitungszeit von 3 bis 4 Tagen zu erwarten. Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Lieferanten des Auftragnehmers – entbinden den Auftragnehmer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftragnehmer ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
· die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
· berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmer eine taugliche Sicherheit leistet;
· Unsicherheit über die Eigentumsrechte der beigestellten Daten gegeben ist.
7. Preise
Alle Preise verstehen sich brutto in Euro, gemäß Vereinbarung ab Auftragnehmer. Es gelten die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise. Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherungskosten und Fracht nicht ein.
8. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und vor Lieferung ohne Abzug von Skonto zu bezahlen oder per Nachnahme zu ordern. Bei Vorauszahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unser Konto maßgeblich für die Lieferung.
Bei schuldhaftem Überschreiten des Zahlungszieles berechnen wir ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a.. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt uns vorbehalten.
9. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
10.Gewährleistung und Schadenersatz
10.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch den Auftragnehmer zu.
10.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
10.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
10.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
10.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
10.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
11.Haftung
11.1. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der Verwendung der Datenträger gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
11.2. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12.Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
13.Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
13.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.